Verstoß | Bußgeld | Wer muss das Bußgeld zahlen? |
---|---|---|
unzulässige Gruppenbildung | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
Nichteinhaltung des Mindestabstandes | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
Verstoß gegen Verbot der Teilnahme an nicht zulässigen Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
Verstoß gegen Verbot der Organisation nicht zulässiger Veranstaltungen und Versammlungen | 500 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
Verstoß gegen Geschäfts- und Betriebsuntersagung | 500 € | Jede Geschäfts- oder Betriebsverantwortlicher |
Verstoß gegen das Besuchsverbot | 150 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |
fahrlässige oder geringfügige Verstöße gegen die SächsCoronaSchVO | 50 € | Jede Person, die gegen das Verbot verstößt |