Corona-Bußgeldkatalog für Sachsen

Verstoß Bußgeld Wer muss das Bußgeld zahlen?
unzuläs­sige Gruppen­bildung 150 € Je­de Per­son,
die ge­gen das Ver­bot ver­stößt
Nichtein­haltung des Mindest­abstandes 150 € Je­de Per­son,
die ge­gen das Ver­bot ver­stößt
Verstoß gegen Verbot der Teil­nahme an nicht zulässigen Veran­staltungen, Versamm­lungen und Ansamm­lungen 150 € Je­de Per­son,
die ge­gen das Ver­bot ver­stößt
Verstoß gegen Verbot der Organi­sation nicht zuläs­siger Veran­staltungen und Versamm­lungen 500 € Je­de Per­son,
die ge­gen das Ver­bot ver­stößt
Verstoß gegen Geschäfts- und Betriebs­untersagung 500 € Je­de Ge­schäfts- oder Be­triebs­verant­wort­licher
Verstoß gegen das Besuchs­verbot 150 € Je­de Per­son,
die ge­gen das Ver­bot ver­stößt
fahrläs­sige oder gering­fügige Verstöße gegen die SächsCoronaSchVO 50 € Je­de Per­son,
die ge­gen das Ver­bot ver­stößt