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Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gegen die „Corona-Regeln“ verstoßen? Schnelle und kompetente Hilfe durch erfahrenen Strafverteidiger bei Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Bußgeldbescheid.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) um das Coronavirus ergänzt. Die Einschnitte in das öffentliche Leben, die wirtschaftliche und private Freiheit eines jeden Einzelnen sind erheblich und waren vor wenigen Monaten undenkbar. Das IfSG lässt all dies zu und erlaubt die Grundrechtsbeschneidungen für den höheren Zweck der Gesundheit der Bevölkerung.

Verstöße gegen das IfSG sehen im Bereich der Ordnungswidrigkeit Bußgelder bis zu 25.000 EUR vor. Wird der Verstoß gegen das IfSG als Straftat gewertet, so können im Einzelfall Strafen bis zu 5 Jahre Haft verhängt werden.

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