Corona-Bußgeldkatalog für Sachen-Anhalt

Ord­nungs­widrig­keit Bußgeld in Euro (Regelsatz)
Sie reis­ten aus tou­ris­tischem Anlass in das Gebiet des Lan­des Sach­sen-An­halt (gilt nur für Pri­vat­per­so­nen mit Wohn­sitz au­ßer­halb von Sach­sen-An­halt). 400
Sie reis­ten zu Frei­zeit­zwecken, zu Fort­bil­dungs­zwecken oder zur Ent­gegen­nahme ver­meid­barer oder auf­schieb­barer Maß­nahmen der medi­zi­nischen Ver­sor­gung, Vor­sorge oder Reha­bili­tation in das Ge­biet des Lan­des Sach­sen-An­halt (gilt nur für Pri­vat­per­sonen mit Wohn­sitz außer­halb von Sach­sen-An­halt). 250
Sie stell­ten als Be­trei­ber oder Ge­schäfts­führer nicht sicher, dass die Ab­stands­bestim­mungen, Zu­gangs­be­schrän­kungen, Ein­lass­kon­trollen, Hy­giene­be­stim­mungen oder Ver­zehr­ein­schrän­kungen einge­halten wer­den. 1000
Sie be­traten einen Spiel-, Bolz­platz oder eine öffen­tlich zugäng­liche Sport­anlage ohne Geneh­migung . 100
Sie ver­stie­ßen gegen das Be­suchs­verbot in einer Pflege oder Be­hin­derten­ein­rich­tung, ohne dass eine Aus­nahme vorlag. 250
Sie be­traten als Infi­zierter, Reise­rück­kehrer oder Kon­takt­person eine Pflege- oder Behin­derten­ein­rich­tung, ohne dass eine Aus­nahme vor­lag. 500
Sie be­traten eine Werk­statt oder Tages­förder­stätte für Menschen mit Behin­de­rungen, ohne dass eine Aus­nahme vor­lag. 250
Sie be­traten als Infi­zier­ter, Reise­rück­kehrer oder Kontakt­person eine Gemein­schafts­einrich­tung zur Be­treuung Min­der­jäh­riger (z. B. Kita). 350
Sie son­dierten und leg­ten ohne Geneh­migung durch die Poli­zei­inspek­tion Zen­trale Dienste Sach­sen-An­halt und des Ge­sundheits­amtes Kampf­mittel frei. 2000
Sie hiel­ten sich im öffent­lichen Raum mit mehr als einer Per­son auf, die nicht in Ihrem Haus­halt lebt. 250
Sie feier­ten, grill­ten oder pick­nick­ten im öffent­lichen Raum mit mehr als einer Person, die nicht in Ihrem Haus­halt lebt. 250 pro Beteiligtem

Strafenkatalog zur Corona-Epidemie in Sachsen-Anhalt

Straftat Strafe
Teilnahme an einer Versammlung ohne Erlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit)
Durchführung einer Versammlung ohne Erlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit)
Veranstaltung einer Reisebusreise Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit)
Beherbergung von Touristen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit)
Öffnen einer Gaststätte, einer Sportanlage, einer Gemeinschaftseinrichtung oder eines Ladengeschäfts für den Publikumsverkehr ohne Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren (bis zu einem Jahr bei Fahrlässigkeit)