| Sie reisten aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (gilt nur für Privatpersonen mit Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt). |
400 |
| Sie reisten zu Freizeitzwecken, zu Fortbildungszwecken oder zur Entgegennahme vermeidbarer oder aufschiebbarer Maßnahmen der medizinischen Versorgung, Vorsorge oder Rehabilitation in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt (gilt nur für Privatpersonen mit Wohnsitz außerhalb von Sachsen-Anhalt). |
250 |
| Sie stellten als Betreiber oder Geschäftsführer nicht sicher, dass die Abstandsbestimmungen, Zugangsbeschränkungen, Einlasskontrollen, Hygienebestimmungen oder Verzehreinschränkungen eingehalten werden. |
1000 |
| Sie betraten einen Spiel-, Bolzplatz oder eine öffentlich zugängliche Sportanlage ohne Genehmigung . |
100 |
| Sie verstießen gegen das Besuchsverbot in einer Pflege oder Behinderteneinrichtung, ohne dass eine Ausnahme vorlag. |
250 |
| Sie betraten als Infizierter, Reiserückkehrer oder Kontaktperson eine Pflege- oder Behinderteneinrichtung, ohne dass eine Ausnahme vorlag. |
500 |
| Sie betraten eine Werkstatt oder Tagesförderstätte für Menschen mit Behinderungen, ohne dass eine Ausnahme vorlag. |
250 |
| Sie betraten als Infizierter, Reiserückkehrer oder Kontaktperson eine Gemeinschaftseinrichtung zur Betreuung Minderjähriger (z. B. Kita). |
350 |
| Sie sondierten und legten ohne Genehmigung durch die Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt und des Gesundheitsamtes Kampfmittel frei. |
2000 |
| Sie hielten sich im öffentlichen Raum mit mehr als einer Person auf, die nicht in Ihrem Haushalt lebt. |
250 |
| Sie feierten, grillten oder picknickten im öffentlichen Raum mit mehr als einer Person, die nicht in Ihrem Haushalt lebt. |
250 pro Beteiligtem |