Nichteinhaltung des Mindestabstands |
150 € |
jede betroffene Person |
Verstoß gegen Regelung zum Aufenthalt im öffentlichen Raum (der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis zum 05.06.2020 nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt und in einem weiteren Haushalt lebenden Personen gestattet) |
150 € |
jede betroffene Person |
unzulässiger Betrieb einer Verkaufsstelle |
2.000 – 5.000 € |
Inhaber |
Nichtfreihalten von Zugangs- und Aufenthaltsbereichen in EInkaufszentren |
500 – 1.000 € |
Inhaber |
Nichteinhalten der Auflagen in zulässig geöffneten Verkaufsstellen (Mindestabstand, Zugangsbeschränkung, sodass nur 1 Person auf 10 m² kommt, Zutritt nur mit Einkaufswagen in entsprechenden Stellen, Information der Kunden über die Hygieneregeln) |
500 – 1.000 € |
Inhaber |
Verstoß gegen Maskenpflicht |
25 € |
jede betroffene Person |
unzulässiger Betrieb von Bars, Diskotheken, Schankwirtschaften, Theatern, Opern, Konzerthäusern, Clubs und ähnlichen Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeitparks und Anbietern von Indoor-Freizeitaktivitäten, Indoor-Spielplätze, Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, Spezialmärkten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen Einrichtungen, Prostitutionsgewerben, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr |
2.000 – 5.000 € |
Inhaber |
verbotswidrige Durchführung von Sportbetrieb |
500 – 1.000 € |
Betreiber |
unbefugter Zutritt zu Sportboothäfen |
150 € |
jede betroffene Person |
Vermietung von Wasserfahrzeugen, Regattafahrten oder gemeinschaftlichen Feierlichkeiten in Sportboothäfen |
500 – 1.000 € |
Vermieter |
Nichteinhalten der Abstandsregelungen oder Hygienevorschriften (Athletinnen und Athleten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Deutschen Behindertensportverbandes mit dem Status Bundeskader sowie Spitzenathletinnen und Spitzenathleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebensunterhalt bestreiten) |
150 – 500 € |
Athlet |
Nichteinhalten der Auflagen in Dienstleistungsbetrieben und Handwerksbetrieben |
500 – 1.000 € |
Inhaber |
unzulässiger Betrieb einer Gaststätte |
150 – 5.000 € |
Betreiber |
Nichteinhalten der Auflagen für Gaststättenbetrieb |
500 – 1.000 € |
Inhaber |
in nicht öffentlich zugängliche Personalrestaurants, Kantinen und ähnlichen Betriebe, ohne die Einhaltung von einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen zu gewährleisten |
150 – 500 € |
Inhaber |
Hygieneanforderungen nicht eingehalten |
150 – 500 € |
Inhaber |
verbotswidrige Beherbergung von Personen zu touristischen Zwecken |
5.000 € |
Betreiber, Geschäftsführung |
verbotenes Reisen in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern |
150 – 2.000 € |
Reisender |
Nichtabreise trotz Vorliegens der Abreisepflicht |
150 – 2.000 € |
Reisender |
verbotswidriger Besuch von Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, stationärer oder teilstationärer Einrichtung der Kinder- und oder Einrichtung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche |
150 – 1.000 € |
Besucher |
… Nichteinhalten der Auflagen bei zugelassenen Ausnahmen |
500 € |
Leiter |
Nichteinhalten der Auflagen bei Wahlen (ab 01.06.2020 wieder zulässig unter Voraussetzung bestimmter Hygienebestimmungen) |
150 – 500 € |
Leiter |
Teilnahme an verbotenen Veranstaltungen, Ansammlungen oder Versammlungen |
150 – 500 € |
Teilnehmer |
Nichteinhalten der Auflagen bei erlaubten Veranstaltungen |
500 € |
Veranstalter |
Nichteinhalten der Anforderungen bei Versammlungen |
150 – 500 € |
Leiter |
Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Versammlungen |
25 € |
jede betroffene Person |
Nichteinhalten der Hygieneanforderungen oder des Mindestabstandes in Behörden, Gerichten, kommunalen Einrichtungen usf. |
150 € |
jede betroffene Person |
Verstoß gegen Absonderungspflicht nach Einreise aus dem Ausland |
150 – 2.000 € |
Reisender |
… nicht auf direktem Wege in Unterkunft oder Wohnung begeben |
150 – 2.000 € |
Reisender |
… Besuch während der Absonderung empfangen |
150 – 1.000 € |
Reisender |
… nicht oder verspätet nach Einreise Kontakt zur Behörde aufgenommen |
500 € |
Reisender |
… bei Symptomen nicht oder verspätet nach Einreise Kontakt zur Behörde aufgenommen |
1.000 € |
Reisender |
Ausstellen einer unrichtigen Arbeitsbescheinigung |
500 € |
ausstellende Person |
Behörden nicht über Arbeitsaufnahme informiert |
500 € |
Arbeitgeber |
Bundesland nicht auf direktem Wege wieder verlassen (Durchreise) |
150 – 1.000 € |
Reisender |