Corona-Bußgeldkatalog für Mecklenburg-Vorpommern

Ord­nungs­widrig­keit Bußgeld Wer muss das Buß­geld zahlen?
Nichtein­haltung des Mindest­abstands 150 € je­de be­trof­fene Per­son
Verstoß gegen Rege­lung zum Aufent­halt im öffent­lichen Raum (der Aufent­halt im öffent­lichen Raum ist bis zum 05.06.2020 nur allein, in Beglei­tung von im selben Haus­halt und in einem weiteren Haus­halt lebenden Personen gestattet) 150 € je­de be­trof­fene Per­son
unzu­lässiger Betrieb einer Verkaufss­telle 2.000 – 5.000 € In­ha­ber
Nichtfrei­halten von Zugangs- und Aufent­halts­bereichen in EInkaufs­zentren 500 – 1.000 € In­ha­ber
Nichtein­halten der Auflagen in zulässig geöffneten Verkaufs­stellen (Mindest­abstand, Zugangs­beschränkung, sodass nur 1 Person auf 10 m² kommt, Zutritt nur mit Einkaufs­wagen in entsprech­enden Stellen, Infor­mation der Kunden über die Hygiene­regeln) 500 – 1.000 € In­ha­ber
Verstoß gegen Masken­pflicht 25 € je­de be­trof­fene Per­son
unzulässiger Betrieb von Bars, Disko­theken, Schankwirt­schaften, Theatern, Opern, Konzert­häusern, Clubs und ähnlichen Einrich­tungen, Messen, Ausstel­lungen, Kinos, Freizeit­parks und Anbietern von Indoor-Freizeit­aktivitäten, Indoor-Spiel­plätze, Schwimm- und Spaß­bäder, Fitness­studios und ähnlichen Einrich­tungen, Spezial­märkten, Spiel­hallen, Spiel­banken, Wett­annahme­stellen und ähnlichen Einrich­tungen, Prostitutions­gewerben, Bordellen und ähnlichen Einrich­tungen für den Publikums­verkehr 2.000 – 5.000 € In­ha­ber
verbots­widrige Durch­führung von Sport­betrieb 500 – 1.000 € Be­trei­ber
unbefugter Zutritt zu Sport­boot­häfen 150 € je­de be­trof­fene Per­son
Vermietung von Wasser­fahrzeugen, Regatta­fahrten oder gemein­schaftlichen Feierlich­keiten in Sportboot­häfen 500 – 1.000 € Ver­mie­ter
Nichtein­halten der Abstands­regelungen oder Hygiene­vorschriften (Athle­tinnen und Athle­ten des Deutschen Olympischen Sport­bundes und des Deutschen Behinderten­sportverbandes mit dem Status Bundes­kader sowie Spitzenath­letinnen und Spitzen­athleten, die mit dem Sport ihren überwiegenden Lebens­unterhalt bestreiten) 150 – 500 € Ath­let
Nichtein­halten der Auflagen in Dienstleistungs­betrieben und Handwerks­betrieben 500 – 1.000 € In­ha­ber
unzulässiger Betrieb einer Gast­stätte 150 – 5.000 € Be­trei­ber
Nichtein­halten der Auflagen für Gaststätten­betrieb 500 – 1.000 € In­ha­ber
in nicht öffentlich zugängliche Personal­restaurants, Kantinen und ähnlichen Betriebe, ohne die Einhal­tung von einem Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen zu gewähr­leisten 150 – 500 € In­ha­ber
Hygienean­forderungen nicht eingehalten 150 – 500 € In­ha­ber
verbotswidrige Beher­bergung von Personen zu touris­tischen Zwecken 5.000 € Be­trei­ber, Ge­schäfts­füh­rung
verbotenes Reisen in das Gebiet des Landes Mecklen­burg-Vorpommern 150 – 2.000 € Rei­sen­der
Nichtab­reise trotz Vorlie­gens der Abreise­pflicht 150 – 2.000 € Rei­sen­der
verbots­widriger Besuch von Krankenhaus, Alten- und Pflege­heim, stationärer oder teil­stationärer Einrich­tung der Kinder- und oder Einrich­tung der Einglie­derungs­hilfe für Kinder und Jugend­liche 150 – 1.000 € Besu­cher
… Nichtein­halten der Auflagen bei zugelassenen Aus­nahmen 500 € Lei­ter
Nichtein­halten der Auf­lagen bei Wahlen (ab 01.06.2020 wieder zulässig unter Voraus­setzung bestimmter Hygienebe­stimmungen) 150 – 500 € Lei­ter
Teilnahme an verbotenen Veran­staltungen, Ansamm­lungen oder Versamm­lungen 150 – 500 € Teil­neh­mer
Nichtein­halten der Auflagen bei erlaubten Veran­staltungen 500 € Ver­an­stal­ter
Nichtein­halten der Anforde­rungen bei Versamm­lungen 150 – 500 € Lei­ter
Nicht­tragen einer Mund-Nasen-Be­deckung bei Versamm­lungen 25 € je­de be­trof­fene Per­son
Nichtein­halten der Hygienean­forderungen oder des Mindest­abstandes in Behörden, Gerichten, kommunalen Einrich­tungen usf. 150 € je­de be­trof­fe­ne Per­son
Verstoß gegen Abson­derungs­pflicht nach Einreise aus dem Ausland 150 – 2.000 € Rei­sen­der
… nicht auf direktem Wege in Unter­kunft oder Wohnung begeben 150 – 2.000 € Rei­sen­der
… Besuch während der Abson­derung empfangen 150 – 1.000 € Rei­sen­der
… nicht oder verspätet nach Einreise Kontakt zur Behörde aufge­nommen 500 € Rei­sen­der
… bei Sympt­omen nicht oder verspätet nach Einreise Kontakt zur Behörde aufge­nommen 1.000 € Rei­sen­der
Ausstellen einer unrichtigen Arbeits­bescheinigung 500 € aus­stel­len­de Per­son
Behörden nicht über Arbeits­aufnahme informiert 500 € Ar­beit­ge­ber
Bundes­land nicht auf direktem Wege wieder verlassen (Durch­reise) 150 – 1.000 € Rei­sen­der