Nichtbeachtung des Mindestabstands von 1,5 m an öffentlichen Orten (sofern die örtlichen und räumlichen Gegebenheiten dies zulassen) |
150 € |
jede beteiligte Person |
Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen Personen als den erlaubten* |
150 € |
jede beteiligte Person |
verbotswidrige Kontakte oder Ansammlungen von Menschen an öffentlichen Orten |
150 € |
jede beteiligte Person |
verbotswidrige Durchführung einer öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltung und Versammlung** |
1.000 € |
Veranstalter |
… Teilnahme |
150 € |
Teilnehmer |
verbotswidrige Durchführung einer Großveranstaltung mit 1.000 oder mehr Teilnehmern (untersagt bis 31.08.2020) |
1.000 € |
Veranstalter |
… Teilnahme |
150 € |
Teilnehmer |
verbotswidrige Durchführung von Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 50 oder mehr Personen (untersagt bis 30.06.2020) |
1.000 € |
Veranstalter |
… Teilnahme |
150 € |
Teilnehmer |
verbotswidrige Veranstaltung von Feierlichkeiten in Wohnungen oder anderen nicht-öffentlichen Orten |
150 – 500 € |
Inhaber der Wohnung oder des nicht-öffentlichen Ortes |
als Betreiber die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen den Personen nicht sichergestellt |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Mindestabstand nicht eingehalten |
150 € |
jede beteiligte Person |
bei der Durchführung von Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit als Träger kein entsprechendes Schutzkonzept erstellt und vorgelegt |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
jeder Verpflichtete |
Veranstaltungsort für erlaubte Zusammenkünfte nicht so ausgewählt und den Zugang zu der Versammlung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen nicht so überwacht, dass der Mindestabstand eingehalten werden konnte und Ansammlungen von Personen vermieden wurde |
150 – 500 € |
jeder Verpflichtete |
… fehlende schriftliche oder bildliche Hinweise mit Aufforderung der Einhaltung des Mindestabstands und im Falle des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung nicht an der Versammlung teilzunehmen |
150 – 500 € |
jeder Verpflichtete |
… den Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nicht nachgekommen |
150 – 500 € |
jeder Verpflichtete |
verbotswidrige Zubereitung von Speisen, das Grillen oder Picknicken an öffentlichen Orten |
150 € |
jede beteiligte Person |
verbotswidrige Öffnung von Tanzlustbarkeiten, insbesondere in Clubs, Diskotheken und Musikclubs, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkten und Jahrmärkten, Volksfesten, Spielhallen, Spielbanken,Wettannahmestellen und ähnlichen Unternehmen für den Publikumsverkehr |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidriger Betrieb von Vergnügungsstätten |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Öffnung von Theatern (einschließlich Musiktheater), Opernhäusern, Filmtheatern (Kinos), ausgenommen Autokinos, Konzerthäusern und -veranstaltungsorten, Angebote in Stadtteilkulturzentren und Bürgerhäusern, mit Ausnahme von erlaubten Kursangeboten, Planetarien, zoologischen Ausstellungen in geschlossenen Räumen, Freizeitparks, Angebote von Freizeitaktivitäten, mit Ausnahme von erlaubten, künstlerischen Bildungsangeboten, Angeboten von Musikschulen mit Ausnahme von Einzelunterricht und Kleingruppenunterricht, Tanzschulen, Schwimmbädern, einschließlich sogenannter Spaßbäder, Saunas und Dampfbädern, Thermen, Wellnesszentren, Fitness- und Sportstudios, Seniorentreffpunkten, Mensen und Cafés des Studierendenwerks Hamburg sowie Mensen an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg und der Hochschule für Bildende Künste Hamburg für den umittelbaren Publikumsverkehr |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
in Bibliotheken, Archiven, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Literaturhäusern, Gedenkstätten sowie Außenbereichen zoologischer Gärten, botanischer Gärten und Tierparks Nutzer der Einrichtung nicht durch schriftliche oder bildliche Hinweise aufgefordert, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Zugang zu der Einrichtung nicht durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so überwacht, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, nicht mehrmals täglich gereinigt |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
kein Schutzkonzept erstellt bzw. ein solches der zuständigen Behörde vorgelegt (gilt für: staatliche und private Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen von Sprach-, Integrations-, Berufssprach- und Erstorientierungskursträgern, Durchführung von Sportkursen und -schulungen, Durchführung des theoretischen und des praktischen Fahrunterrichts zum Erwerb von Fahrerlaubnissen, Musikschulen, Stadtteilkulturzentren, Bürgerhäuser, Anbieter von künstlerischen Bildungsangeboten wie Ballettschulen, Kinderschauspielschulen sowie selbständige künstlerische Lehrerinnen und Lehrer) |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
jeder Verpflichtete |
auf Verkehrsübungsplätzen nicht durch schriftliche oder bildliche Hinweise aufgefordert, einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung die Einrichtung nicht zu betreten |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Zugang zu der Einrichtung nicht durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so überwacht, dass die anwesenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können und hiervon abweichende Ansammlungen von Personen in der Einrichtung nicht entstehen |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die durch die Nutzerinnen, Nutzer oder das Personal häufig berührt werden, nicht mehrmals täglich gereinigt |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidriger Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen |
1.000 – 5.000 € |
Verantwortlicher |
… Nutzer |
150 € |
Nutzer |
als Anbieter eines Sportangebots nicht das Infektionsrisiko der anwesenden Personen durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen reduzieren (insbesondere bildliche oder schriftliche Hinweise, Überwachung und Zugangskontrolle, regelmäßige Reinigung von Oberflächen) |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Anbieter |
als Anbieter eines Sportangebots der 1. und 2. Bundesliga nicht sichergestellt, dass das von der Deutsche Fußball Liga GmbH vorgelegte Konzept vom 1. Mai 2020 vollständig umgesetzt wird |
5.000 – 25.000 € |
Anbieter |
… nicht sichergestellte, dass die Spiele nicht vor Zuschauerinnen und Zuschauern stattfinden |
5.000 – 25.000 € |
Anbieter |
… nicht darauf hingewirkt, dass im Umfeld der Stadien keine Fanansammlungen stattfinden |
5.000 – 25.000 € |
Anbieter |
verbotswidrige Öffnung von Prostitutionsstätten für den Publikumsverkehr |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Prostitutionsvermittlung und Ausübung der Prostitution |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Prostitutionsveranstaltungen |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Erbringung sexueller Dienstleistungen |
150 – 5.000 € |
Leistungserbringer |
in Verkaufsstellen des Einzelhandels und Ladenlokalen von Dienstleistungs- oder Handwerksbetrieben, Apotheken, Banken und Sparkassen sowie Pfandhäusern und deren öffentlichen Pfandversteigerungen, Poststellen sowie an den Verkaufsständen auf Wochenmärkten anwesende Personen nicht durch schriftliche oder bildliche Hinweise gefordert, auf der Betriebsfläche und deren Umgebung einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (sofern verpflichtet) und im Fall des Auftretens von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung, die Verkaufsfläche nicht zu betreten |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… den Zugang des Publikums zu der Verkaufsfläche nicht durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen so überwacht, dass die Anzahl der auf der für den Publikumsverkehr geöffneten Betriebsfläche anwesenden Personen auf eine Person je 10 Quadratmeter der für den Publikumsverkehr geöffneten Betriebsfläche begrenzt wird (Betriebe deren für den Publikumsverkehr geöffneten Betriebsfläche 10 Quadratmeter nicht übersteigt, dürfen einer Kundin oder einem Kunden den Zutritt gewähren) |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Personen, die entgegen einer Pflicht bei dem Betreten der Verkaufsfläche keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, den Zugang nicht verwehrt (sofern eine Verpflichtung der Person besteht) |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… bei einer Bildung von Warteschlangen auf der Verkaufsfläche, insbesondere in Kassenbereichen, nicht durch geeignete technische oder organisatorische Vorkehrungen gewährleistet, dass die wartenden Personen einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… die Oberflächen von Türen, Türgriffen oder anderen Gegenständen, die durch das Publikum oder das Personal häufig berührt werden, nicht mehrmals täglich gereinigt |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
Bereitstellung von Übernachtungsangeboten für touristische Zwecke ohne die Vorgaben einzuhalten (maximale Auslastung von 60 %, Einhaltung des Mindestabstands in Gemeinschaftseinrichtungen, gemeinschaftlich genutzte Wellnessbereiche müssen geschlossen bleiben, regelmäßige Reinigung von Türen, Türgriffen oder anderen häufig berührten Oberflächen, schriftliche oder bildliche Hinweise für Gäste zu den Hygienebestimmungen) |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Verstoß gegen Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten |
500 – 1.000 € (je nach Größe) |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidrige Überlassung von Wohnraum für touristische Zwecke |
150 – 500 € |
Überlassender |
Nutzung öffentlicher und privater Spielplätze von Kindern unter sieben Jahren ohne Aufsicht einer sorgeberechtigten oder zur Aufsicht berechtigten Person |
150 € |
Sorgeberechtigte oder zur Aufsicht berechtigte Person |
Verstoß gegen die maximale Belegung des öffentlichen Verkehrsmittels im Verhältnis zur Sitzzahl (maximal 50 %) |
500 – 1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Verstoß gegen die Pflicht des Betreibers, schriftliche oder bildliche Hinweise sowie durch mündliche Ermahnungen bei Nichtbeachtung im Einzelfall zur Einhaltung der vorgenannten Pflichten aufzufordern |
500 – 1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
in Betrieben des Friseurhandwerks und Dienstleistungsbetrieben der Körperpflege, insbesondere Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnlichen Betrieben den Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten nicht nachgekommen |
500 – 1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… fehlendes Schutzkonzept, sofern keines einer zuständigen Berufsgenossenschaft vorliegt (auch Protokollierung erforderlich) |
500 – 1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
… Angestellte trugen während der Ausübung keine Mund-Nasen-Bedeckung (Achtung: Bei gesichtsnahen Leistungen dürfen keine Atemmasken mit Ausatemventil getragen werden! Zusätzlich sind Schutzbrille oder Gesichtsschild erforderlich.) |
500 – 1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
Betrieb einer Gaststätte im Sinne des Gaststättengesetzes ohne dass dies gestattet ist |
4.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
beim Betrieb von nicht-öffentlichen Kantinen oder Speisesälen in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder Einrichtungen der Betreuung keine geeigneten Hygiene- und Schutzmaßnahmen getroffen |
500 – 1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
bei der Auslieferung von Speisen und Getränken sowie deren Abverkauf zum Mitnehmen den Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten |
150 € |
jede beteiligte Person |
Verstoß gegen das Besuchsverbot in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (mit Erlaubnisvorbehalt) und Betreuungsformen für behinderte Kinder und Jugendliche, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Begegnungsstätten der Sozialpsychiatrie, interdisziplinären oder heilpädagogischen Frühförderstellen (das Verbot gilt für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Personen mit akuten Atemwegserkrankungen sowie Personen, für die eine behördliche Quarantäne angeordnet wurde) |
150 € |
jede beteiligte Person |
… als Besucher Kantinen, Cafeterien oder vergleichbare Einrichtungen für Patientinnen und Patienten sowie Bewohnerinnen und Bewohner verbotswidrig betreten |
150 € |
jede beteiligte Person |
… Verstoß gegen das Verbot für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen in den Einrichtungen |
1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
verbotswidriges Betreiben einer Tagespflegeeinrichtung (ausgenommen: Notbetreuung) |
1.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
trotz behördlich angeordneter Quarantäne Hochschule, Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten |
300 € |
jede beteiligte Person |
… als Personenberechtigter nicht für die Einhaltung gesorgt |
150 € |
jede beteiligte Person |
Verstoß gegen das Verbot der planmäßigen Freilegen von Kampfmitteln in bewohnten Gebieten, in denen in der Folge mit Räumungen zu rechnen ist oder die sich im unmittelbaren Bereich von kritischen Infrastrukturen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen befinden |
5.000 € |
Inhaber, Geschäftsführung |
Verstoß gegen das Absonderungsgebot nach Einreise aus dem Ausland |
500 – 10.000 € |
Ein- und Rückreisende |
… nicht unverzüglich nach der Einreise auf direktem Wege in die Unterkunft bzw. Wohnung begeben |
150 – 3.000 € |
Ein- und Rückreisende |
… während der Isolation verbotswidrig Besuch empfangen |
300 – 5.000 € |
Ein- und Rückreisende |
… Unterlassen der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nach Einreise |
150 – 2.000 € |
Ein- und Rückreisende |
… Unterlassen der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde nach Einreise bei auftretenden Symptomen |
300 – 3.000 € |
Ein- und Rückreisende |
Ausstellen einer unrichtige Bescheinigung durch Dienstherrn oder Arbeitgeber |
2.000 € |
Dienstherr, Arbeitgeber |
… Unterlassen der Kontaktaufnahme mit der zuständigen Behörde bei Arbeitsaufnahme |
5.000 € |
Arbeitgeber |
als Durchreisender das Gebiet der Hansestadt Hamburg nicht auf direktem und unmittelbarem Wege verlassen |
150 – 3.000 € |
Durchreisender |
* erlaubt: Personen des eigenen Hausstands, Angehörige eines anderen Hausstandes (insgesamt maximal 10 Personen zulässig) |