Aufenthalt im öffentlichen Raum mit mehr als den erlaubten Personen |
bis 200 € |
jede beteiligte Person |
Zuwiderhandeln gegen das Verbot für Ansammlungen |
200 – 400 € |
jede beteiligte Person |
Zuwiderhandeln gegen das Veranstaltungsverbot |
1.000 – 4.000 € |
Veranstalter |
Veranstaltung einer Versammlungen (Standkundgebung) unter freiem Himmel ohne Einhaltung des Mindestabstands oder ohne Beachtung infektionsschutzrechtlicher Auflagen |
400 – 800 € |
Veranstalter |
… Teilnahme |
bis 200 € |
jede beteiligte Person |
Teilnahme an einer Zusammenkunft im privaten Bereich mit mehr Personen als zulässig |
bis 100 € |
jede beteiligte Person |
verbotswidrige Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinaus |
bis 200 € |
jede betroffene Person |
Nichteinhaltung der Begrenzung der Teilnehmerzahl, der Abstandsregeln oder der Hygieneregelungen bei gemeinsamen Gottesdiensten und Gebeten |
bis 1.000 € |
Verantwortlicher |
verbotswidriger Betrieb eines Gaststättengewerbes |
1.000 – 4.000 € |
Inhaber |
verbotswidriger Betrieb von Hotels, Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen sowie verbotswidrige Zurverfügungstellung von Unterkünften für Übernachtungen zu privaten touristischen Zwecken |
1.000 – 4.000 € |
Inhaber, Pächter |
verbotswidriges Erbringen sexueller Dienstleistungen, verbotswidrige Ausübung des Prostitutionsgewerbes |
200 – 4.000 € |
Leistungserbringer, Betreiber |
verbotswidriger Betrieb von Einrichtungen, Anlagen und Betrieben |
1.000 – 4.000 € |
Betreiber, Verantwortlicher |
Unterlassen der Steuerung des Zugangs und von Zugangskontrollen |
500 – 2.000 € |
Betreiber, Verantwortlicher |
verbotswidrige Abgabe von Speisen und Getränken in Spielhallen |
500 – 1.000 € |
Betreiber, Inhaber |
verbotswidriger Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung |
1.000 – 4.000 € |
Betreiber |
Durchführung des Trainingsbetriebs bei Verstoß gegen eine oder mehrere Auflagen |
bis 200 € |
Trainer, Sportler |
Trainingsbetrieb im Berufssport bei Verstoß gegen eine oder mehrere Auflagen oder Verstoß gegen Gebot von Kleingruppen |
bis 500 € |
Trainer, Sportler |
Betrieb von zoologischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen ohne Einhaltung der Hygieneanforderungen oder ohne Begrenzung der Besucherzahl oder Öffnung von Innenanlagen |
500 – 2.000 € |
Betreiber |
keine Sicherstellung der Einhaltung von Hygienemaßnahmen |
500 – 2.000 € |
Betreiber, Verantwortlicher |
unbefugtes Betreten einer Einrichtung für Menschen mit Behinderungen |
500 – 2.000 € |
Besucher |
Unbefugtes Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege und von Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens |
500 – 2.000 € |
Besucher |
Missachtung des Gebots, eine oder mehrere angeordnete Maßnahmen durch Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zu ergreifen |
ab 800 € |
Leitung |
verbotswidriger Betrieb der Verpflegungsbetriebe des Studentenwerks und von Cafeterien und sonstigen Verpflegungseinrichtungen der Hochschulen trotz Betriebsuntersagung |
ab 1.000 € |
Inhaber |
verbotswidriges planmäßiges Sondieren und Freilegen von Kampfmitteln |
200 – 3.000 € |
Unternehmer |