Corona-Bußgeldkatalog für Baden-Württemberg

Verstoß gegen die Masken­pflicht 15 – 30 € betrof­fene Person
Mit mehr als den zuge­lassenen Personen im öffent­lichen Raum aufge­halten (zulässig ist die Zusammen­kunft mit Personen eines anderen Haus­stands) 100 – 1.000 € jede betei­ligte Person
An privater Veran­staltung mit mehr als 5 Personen teilge­nommen 250 – 1.000 € Teil­nehmer
Sich privat mit mehr als 5 Personen treffen 250 – 1.000 € Teil­nehmer
Als Veran­stalter oder Geschäfts­führer Auf­lagen zum Infektions­schutz nicht einge­halten 500 – 1.500 € Veran­stalter, Geschäfts­führer o. ä. (bei juris­tischen Personen)
Einrich­tungen verbots­widrig betrieben* 2.500 – 5.000 € Person, die über die Öff­nung entschie­den hat
Als Betreiber Vor­gaben zum Infektions­schutz bzw. erteilte Auf­lagen nicht einge­halten 250 -1.500 € Betrei­ber
Verlassen einer zuge­wiesenen Flücht­lings­unterkunft bzw. Erstauf­nahme­einrichtung 50 – 500 € betrof­fene Person
Betretungs­verbot in Kranken­häusern und Pflege­einrich­tungen miss­achtet 250 – 1.500 € Be­sucher der Einrich­tung
Betretungs­verbot trotz erhöh­tem Infektions­risiko miss­achtet 500 – 2.000 € Be­sucher der Einrich­tung
Gruppen­angebote im Vor- und Umfeld von Pflege durch­geführt 150 – 1.000 € Veran­stalter
Betretungs­verbot in schulischen Einrich­tungen trotz erhöhtem Infektions­risiko missachtet 250 – 1.000 € Be­sucher der Einrich­tung
Verstoß gegen häus­liche Abson­derung 500 – 10.000 € Ein- und Rück­rei­sende
Unter­lassen der direk­ten Fahrt zur Unter­kunft bzw. Woh­nung 150 – 300 € Ein- und Rück­rei­sende
Besuchs­verbot missachtet 300 – 5.000 € Ein- und Rück­rei­sende
Kontakt­aufnahme mit Be­hörden unter­lassen 150 – 2.000 € Ein- und Rück­rei­sende
… bei Symp­tomen 300 – 3.000 € Ein- und Rück­rei­sende
Tätigkeits­verbot missachtet 500 – 25.000 € Ein- und Rück­rei­sende
Bundes­land nicht auf direktem Wege durch­fahren bzw. verlassen 150 – 3.000 € Ein-, Durch- und Rück­rei­sende
Falschaus­stellung einer Arbeits­beschei­nigung für Saison­arbeits­kräfte 2.000 – 25.000 € Dienst­herr oder Arbeit­geber
Saison­arbeit nicht behörd­lich ange­meldet 5.000 – 25.000 € Dienst­herr oder Arbeit­geber